Der Vertragsabschluss - Landmaschine erfolgreich verkaufen
Befolgen Sie die Tipps unserer Ratgeber-Reihe ”Erfolgreich verkaufen”, um Ihr Online-Inserat überzeugend zu gestalten und den richtigen Käufer für Ihre Maschine zu finden.
Landmaschinen erfolgreich verkaufen
- So bereiten Sie Ihr Maschine für den Verkauf vor
- Mit diesen Angaben erzeugen Sie Kaufinteresse
- Ansprechende Bilder sagen mehr als tausend Worte
- Während der Inseratslaufzeit
- Den Besichtigungstermin der Gebrauchtmaschine meistern
- Der Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss
Kurz gesagt: Wenn Sie einen Käufer gefunden haben, gibt es noch einige Punkte zu beachten, um den Landmaschinen-Verkauf sicher über die Bühne zu bringen.
Schriftlicher Kaufvertrag
Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab! Zwar sind auch mündliche Verkaufsabschlüsse gültig, aber um einen späteren Rechtsstreit auszuschließen, sollten Sie den Fahrzeugverkauf unbedingt schriftlich absichern. Nehmen Sie den vorbereiteten Kaufvertrag in zweifacher Ausführung mit. Unterschreiben Sie mit dem Käufer gemeinsam beide Kopien. Eine dieser Kopien behalten Sie und bewahren Sie diese für die nächsten Jahre gut auf.
Inhalte des Kaufvertrags für den Verkauf zwischen zwei Privatpersonen
In dem Kaufvertrag sollten alle notwendigen Angaben enthalten sein. Hinweis: Im Zweifelsfallsfall ersetzen diese Hinweise keine Rechtsberatung.
- Verkäufer:
- Vorname, Name
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
- Telefonnummer
- Käufer
- Vorname, Name
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
- Telefonnummer
- Personalausweis- oder Reisepass-Nummer inkl. ausstellender Behörde
- Landmaschine:
- Hersteller
- Typ
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeug-Ident-Nummer
- Zulassungsbescheinigungsnummer
- Erstzulassung
- nächste HU
- abgelesener km- oder Betriebsstundenstand
- Zusatzausstattung
- Bekannte Schäden, Reparaturen, Austauschteile etc.
- Zahlung:
- Kaufpreis
- Zahlungsart und -termin
Haftungsausschluss
Mit einer Klausel wie "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft." können Sie die Haftung für Sachmängel ausschließen.
Als Verkäufer dürfen Sie Mängel, die Ihnen nachweislich bekannt sind oder bekannt sein müssten, jedoch nicht verschweigen. Der Käufer kann dann den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und rückabwickeln lassen und / oder Schadensersatz geltend machen.
Bestätigung des Erhalts
Übergeben Sie die Maschine nur nach erfolgter Bezahlung durch den Käufer. Im besten Fall vereinbaren Sie eine Zahlung des vollen Verkaufspreises in Bar bei Übergabe, da Scheckgeschäfte und Wechselgeschäfte Probleme mit sich bringen können. Lassen Sie sich die Übergabe der Maschine, aller Zubehörteile, Schlüssel und Dokumente mit einer Unterschrift des Käufers unter einer Auflistung quittieren.
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