01.08.2024
Neues Digital-Dienste-Gesetz: Auswirkungen auf das Impressum
Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es ergänzt den EU-Digital-Services-Act (DSA) und passt den Rechtsrahmen in Deutschland an die EU-Vorgaben an. Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
Anpassungen beim Impressum
Besonders relevant ist die neue Gesetzesregelung, weil die Impressumspflicht bisher im TMG geregelt war. Diese Pflicht bleibt bestehen, jedoch ist der ehemalige § 5 TMG nun in § 5 DDG integriert und ist im jeweiligen Impressum anzupassen.
Bitte überprüfen Sie auch Ihr Impressum in Ihrem technikboerse-Konto: Zum Konto.
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